Herzlich Willkommen bei der Kanzlei Kayser

Unsere Kanzlei, mit dem Team rund um die beiden Partner Volker Kayser und Harald Gall, hat ihren Sitz im Sontrapark in Sonthofen im (schönen) Oberallgäu.

Zu den Kernaufgaben unserer Kanzlei zählen, neben der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der Lohn- und Finanzbuchhaltung, vor allem die betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten. Wir haben uns in den letzten Jahren stark auf die Betreuung von Unternehmen spezialisiert, ohne dabei das Individuum Mensch außer Acht zu lassen.

Wichtigste Voraussetzung für eine optimale Mandantenbetreuung sind unsere Mitarbeiter! Um unser kontinuierliches Wachstum aufrecht zu erhalten, sind wir daher immer auf der Suche nach außergewöhnlichen Menschen, die unsere Mannschaft ergänzen.

Verlängerung der Abgabefrist sowie Einsprüche wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der Grundsteuerreform

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärungen (Grundsteuerreform) wurde für alle Immobilienbesitzer, deren wirtschaftlichen Einheiten sich in Bayern befinden, bis Ende April verlängert.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir ohne Aufforderung seitens unserer Mandanten von Einsprüchen gegen die Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge (Hauptveranlagung 01.01.2022) sowie über den Grundsteuermessbetrag (Hauptveranlagung 01.01.2025) auf Grund von verfassungsrechtlichen Bedenken der Grundsteuerreform absehen.

Wir stimmen mit dem Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer Herrn Prof. Dr. Hartmut Schwab überein, dass Einsprüche lediglich zu unnötigen Kosten für unsere Mandanten führen würden.

Falls Sie der Ansicht sind, dass ein Einspruchsverfahren dennoch eingeleitet werden sollte, bitten wir Sie, uns bei der Übermittlung der Bescheide darüber zu informieren.

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